Mit der
Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden
Bedingungen an. Andere Vereinbarungen sind für uns nur
dann bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
Allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestellers sind ungültig,
soweit sie von unseren Bedingungen abweichen.
1. Preisangebot
Die Preisangebote werden in Euro angegeben. Alle Preisangaben verstehen sich
netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird von uns am Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung
ausgestellt. Sie ist zahlbar innerhalb 14 Tagen netto. Bei Zahlung innerhalb
8 Tagen ab Rechnungsdatum ist ein Skontoabzug von 2% zulässig. Bei Überschreitung
dieses oder eines ggf. abweichend hiervon individuell vereinbarten Zahlungstermins
tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein (§
286 Abs. 2 BGB). In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt,
neben ansonsten anfallenden Verzugskosten im Rahmen von §
288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über
dem jeweiligen Basiszinssatz bei Verträgen mit Kaufleuten
bzw. in allen sonstigen Fällen 5% p.a. über dem
jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen, sofern
der Auftragnehmer nicht einen höheren Verzugsschaden
nachweist. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.
Wechselzahlungen bedürfen vorheriger Vereinbarung. Diskont-,
Wechsel- und Einziehungskosten trägt der Auftraggeber.
Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger
Zahlungen. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung mit
bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen sind ausgeschlossen. Wird im Rahmen der
Durchführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
des Auftraggebers die Forderung auf eine Quote herabgesetzt,
entfällt ein Anspruch auf evtl. vereinbarte Nachlässe.
Der Auftragnehmer kann, wenn er über die Kreditwürdigkeit
des Auftraggebers eine ungünstige Auskunft (z.B. Creditreform)
erhält, die der Auftraggeber nicht widerlegen kann,
Vorauszahlung oder Stellung einer Sicherheit verlangen oder
die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB erheben.
3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises
oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks unser Eigentum.
Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen
Schecks ohne unsere Zustimmung weder veräußert noch zur Sicherstellung
übereignet werden.
4. Lieferung und Versand
Alle Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Die Versandart wird von uns gewählt, wenn bei Erteilung des Auftrages nicht
andere Bestimmungen erlassen werden. Abweichungen von derartigen Vorschriften
behalten wir uns auch dann vor, wenn nach unserer Meinung ein anderer Versandweg
für den Kunden zweckmäßiger erscheint. Alle Sendungen werden
unfrei verschickt, mit Ausnahme von Angebotsaktionen in denen eine kostenfreie
Lieferung Bestandteil des Angebots ist sowie Postsendungen, deren Gebühren
nach berechnet werden. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche
Anweisung und Kosten des Auftraggebers bestellt.
5. Lieferung und Preise
Mehr- oder Minderlieferungen sind aus technischen Gründen unabänderlich.
Eine Abweichung von bis zu 10% der bestellten Auflagenhöhe behalten wir
uns in jedem Fall vor. Berechnet wird die tatsächliche gelieferte Stückzahl.
6. Lieferzeit
Liefertermine gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferanten schriftlich
bestätigt sind. Sie erlangen Verbindlichkeit erst durch Erklärung in
der Auftragsbestätigung. Sind keine Liefertermine vereinbart, so beginnt
diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung; sie endet mit
dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit
eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung von Korrekturabzügen
usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar
vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner
Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen
des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit,
und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen. Für Überschreitung
der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände,
die wir nicht zu vertreten haben, verursacht werden.
Betriebsstörungen - sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen
die Herstellung und der Transport abhängig sind - verursacht durch Streik,
Aussperrung, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen
sowie alle Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten
Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte
Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt
den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder
uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu
machen.
7. Fotos, Druckunterlagen, Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch die Verwendung der von ihm vorgelegten
oder nach seinen Angaben hergestellten Druckvorlagen nicht Rechte Dritter verletzt
werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter
wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. Das Urheberrecht für von uns
angefertigte Fotos bleibt bei uns. Repro- und Drucknegative, Druckplatten und
Lithografien sowie andere Arbeitswerkzeuge bleiben unser Eigentum. Eine Auslieferungspflicht
besteht für uns nicht. Wir sind berechtigt, Druck- und Arbeitsmuster für
unsere Eigenwerbung zu nutzen bzw.
Überschuss oder Ausschussdrucke als Muster anderen Firmen
zur Verfügung zu stellen. Eine Nachahmung, Vervielfältigung
oder Weitergabe an Dritte durch den Auftraggeber, insbesondere
des geschützten Designs, ist nicht zulässig. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen
in geeigneter Weise (Impressum)
auf die Urheberstellung hinzuweisen.
8. Korrekturabzüge
Die Korrekturabzüge werden auf unserem digitalen Lasersystem erstellt. Korrekturabzüge
sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreiferklärt
und termingerecht zurückzugeben. Mit der Druckgenehmigung erteilt der Auftraggeber
die Freigabe und damit Abnahme der Leistung als mangelfrei. Dies gilt nicht für
Druckfehler, die erst im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind.
Erfolgt die Druckreiferklärung nicht bis zum von uns festgesetzten Termin,
so wird die Druckgenehmigung als gegeben vorausgesetzt. In diesem Fall sind spätere
Reklamationen ausgeschlossen.
9. Farbgenauigkeit und Farbwerte
Bei allen Aufträgen ist die von uns bestimmte Farbbalance nach der Europa-Skala
ausschlaggebend. Eine Gewähr für 100%ige Farbgenauigkeit kann nicht übernommen
werden. Abweichungen vom Original hinsichtlich Schärfe, Kontrast und Farbwiedergabe
sind möglich und berechtigen nicht zur Reklamation.
10. Beanstandungen
Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Später
eingehende Beanstandungen werden nicht anerkannt. Mängel eines Teiles der
Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden.
Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Abweichungen in der
Beschaffenheit des von uns verwandten Papiers, Kartons oder sonstigen Materials
können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen
der Papier- und Pappenindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie
für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik
bedingten Unterschieden zwischen Material und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit,
Veränderlichkeit und der Abweichung der Farben sowie für die Beschaffenheit
haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung
bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.
11. Mündliche Abmachungen
bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und
Rechtsstreitigkeiten für beide Teile ist Münster/Westfalen.
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